SPD, STD, K40

Stellungnahme zum K40-Urteil

Autobahnzubringer Buxtehude (c) Stader Tageblatt

Als Vorsitzender der SPD Kreistagsfraktion Stade nehme ich zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stade die Planfeststellung des Buxtehuder Autobahnzubringers über die K40 (Rübker Straße) zu verwerfen wie folgt Stellung:

„Für die SPD Kreistagsfraktion ist weiterhin klar, dass die Hansestadt Buxtehude einen Autobahnzubringer braucht. Feststeht für uns, aufgrund der vorliegenden Aussagen des Gerichtes auch, dass die vorgelegte Planung ziemlich vermurkst war. Hier müssen auf Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung sicherlich noch weitere Gespräche geführt und ggf. in der Kreisverwaltung auch Konsequenzen gezogen werden. Es ist auch klar, dass die Behördenleitung am Ende die Verantwortung für den Planfeststellungsbeschluss trägt. Wir sollten jedoch vor allem nach vorne schauen. Wir werden darauf pochen, dass keine weiteren Klagewege für die Rübker Straße begangen werden, sondern unverzüglich eine neuen Planung für eine andere Trassenvariante angefangen wird.“